Die Benutzung der Halle ist nur mit einer gültigen privaten Haftpflicht- und Hundehalterhaftpflicht-Versicherung möglich und erfolgt auf eigene Gefahr. Der Benutzer haftet für die von ihm verursachten Schäden an den Räumlichkeiten, den Einrichtungsgegenständen und Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.
Hunde müssen über einen ausreichenden Tollwut-Impfschutz verfügen und frei von ansteckenden Erkrankungen sein.
Für Erkrankungen und/oder Verletzungen der Hunde während des Trainings wird keine Haftung übernommen.
Läufige Hündinnen dürfen nur außerhalb der „Stehtage“ und mit einem entsprechenden Schutz in die Halle.
Das Betreten der Halle ist nur nach vorheriger Anmeldung / Buchung für den vereinbarten Zeitraum gestattet.
Der übermittelte Zahlencode zur Türöffnung darf nicht an Unbefugte weitergegeben werden.
Im Außenbereich ist übermäßiger Lärm zu vermeiden, sämtliche Hinterlassenschaften der Hunde sind aufzunehmen.
Der Kunstrasen darf ganzjährig nicht mit Straßenschuhen betreten werden, im Eingangsbereich befindet sich die Schuhwechsel-Area, die Pfoten der Hunde sind ggf. zu reinigen.
Geräte und Einrichtungen der Halle sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur ihrer Bestimmung gemäß benutzt werden.
Im gesamten Hallenbereich besteht ein striktes Rauchverbot!
Etwaige Verunreinigungen des Kunstrasens sind unverzüglich zu beseitigen, ggf. unter Verwendung bereitgestellter Mittel.
Für die Füße der Kontaktzonengeräte sind die bereitgestellten Unterlagen zu verwenden.
Beim Verlassen der Halle sind sämtliche Türen zu schließen und das Licht sowie elektrische Verbraucher auszuschalten.